Saftige Strafen bei fehlendem Energieausweis

 

Bei Vermietung bzw. Verkauf von Immobilien ist die Energieeffizienz in Inseraten laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz anzugeben!

 

Verhängte Strafen gegen "Energieausweis-Sünder" nehmen wieder zu.

 



Die im Inserat "vergessenen" Energiekennzahlen

Wird bei Immobilieninseraten, egal ob elektronisch Medien oder in Druckwerken, auf die Angabe der Energiekennzahlen vergessen, droht eine Strafe von bis zu € 1.450.-!

 

In Graz wird eine solche Strafanzeige von der Baubehörde verhängt. Derzeit ist eine Strafe von ca. 100.- pro Inserat, in dem die Angabe des Heizwärmebedarfs und des Gesamtenergieeffizienzfaktors fehlt, zu berappen.

Bis dato wurden bereits 50 Strafenverfügungen in diesem Jahr in Graz ausgestellt.

Trotz Bezahlens der Strafe ist ein Energieausweis von Nöten um in zukünftigen Inseraten die Energiekennzahlen parat zu haben.

 

Jeder der ein Immobilieninserat aufgibt (auch Immobilienmakler) ist von dieser Regelung betroffen!

Falsch angegebene Energiekennzahlen können zu Gewährleistungsansprüchen führen

Verkäufer bzw. Vermieter haften für die im Energieausweis richtig ausgewiesene Energieeffizienz.

 

Falsch angegeben Energiekennwerten in Inseraten, Verträgen, usw. können zu Gewährleistung- bzw. Schadenersatz-ansprüchen führen.

 

Die Folgen können von einer Preisminderung bei Verkäufen bzw. Mietpreisminderung bei Vermietungen bis zur Aufhebung des Vertrags sein.

 



So sieht eine Strafanzeige aus...

Ein Kunde hat uns diese Strafverfügung zugespielt. In diesem Fall hat ein Grazer Immobiliemaklerbüro gegen die Anzeigenpflicht in Inseraten verstoßen. Auffällig ist dabei, dass die Strafe wird pro Inserat und pro Geschäftsführer verhängt wurde. Der Strafrahmen von bis zu 1.450.- wurde nicht ausgenützt. Laut Auskunft beim Strafreferat werden Strafen in der Höhe von 100.- bis 145.- bei Erstvergehen verhängt.



So ist es richtig...

Wenn sie eine Immobilienanzeige aufgeben, sind die Energiekennzahlen Heiwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-faktor (fGEE) anzugeben. Diese Werte finden Sie im Energieausweis.

 

So sollte ein Inserat beispielsweise gestaltet  sein:

"...2- Zimmerwohnung in Innenstadtlage, Balkon, VB € 250.000.-, HWB 102, fGEE 1,8"

 


Kontakt zum Gebäudedoktor-Team...

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.