Energieausweis laut Energieausweisvorlagegesetz



Was kostet mich der Energieausweis?

  • Wohnungen: ab € 270.- (inkl. USt.)
  • Einfamilienhäuser: ab € 450.- (inkl. USt.) 
  • Mietshäuser: auf Anfrage
  • Nicht Wohngebäude: auf Anfrage


Welche Unterlagen/Informationen sind zur Erstellung meines Energieausweises erforderlich?

  • ein bemaßter Plan des Gebäudes bzw. der Wohnung (vorzugsweise Maßstab 1:1000)
  • alle Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan
  • Fotos von allen Außenansichten
  • falls vorhanden ein Grundbuchsauszug
  • falls Sanierungen durchgeführt wurden:
    • Angebote/Rechnungen der Sanierungsmaßnahmen (Fenster, Dämmungen etc.)
    • Beschreibung der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
  • Information über Baujahr, Art der Beheizung und Warmwasseranlage des Gebäudes

Falls sie diese Unterlagen nicht zur Verfügung haben sind Ihnen die Gebäudedoktoren von Reiter bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen gerne behilflich.



Wie lange dauert die Erstellung meines Energieausweises?

Die Lieferdauer beträgt ungefähr 1 Woche. In dringenden Fällen können Sie einen Express-Energieausweis (Lieferdauer: 2 Tage) bestellen. Ihr Energieausweis wird streng nach den Richtlinien des Energieausweisvorlagegesetzes (EAVG 2012) und der OIB Richtlinie 6 erstellt.



Wie komme ich zu einem Energieausweis?

Sie kontaktieren einfach die Gebäudedoktoren von Reiter via unserem Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0316 22 55 03 an - wir melden uns bei Ihnen und Sie bekommen eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen und das Auftragsformular zugesandt.



Was passiert wenn ich mein Haus/meine Wohnung ohne Energieausweis vermiete?

Bei der Vermietung von Gebäuden und Nutzungseinheiten (z.B. Wohnung) ist die Aushändigung eines Energieausweises binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss gesetzlich verpflichtend - die Aushändigung kann durch den Mieter eingeklagt werden.

 

Das Unterlassen  der rechtzeitigen Aushändigung des Energieausweises oder die Nichtangabe der Energiekennzahlen (HWB, fGEE) in Inseraten kann mit bis zu € 1450.- geahndet werden.



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