Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude

nach ÖNORM B 1300 - die Gesundenuntersuchung für Ihr Gebäude

Eigentümer, aber auch Verwalter von Liegenschaften trifft die Verpflichtung, für eine gefahrlose Benützung des Gebäudes Sorge zu tragen. Das lautende Motto nach Gesetz: EIGENTUM VERPFLICHTET!

Die Gebäudeüberprüfung laut ÖNORM B 1300 zeigt Mängel auf, die für Laien oft nicht erkennbar sind, die jedoch zu Haftungsfolgen führen können.

Haftung des Verwalters bzw. Eigentümers

Eine strafrechtliche Entscheidung des OGH zum Thema Verkehrssicherungspflichen verurteilte einen Hauseigentümer wegen fahrlässiger Tötung.

Die Folge daraus:

Die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 vermeidet unangenehme Schadenshaftungen.



Zusatznutzen für Verwalter

Die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 liefert eine Methode, wie Eigentümer und Verwalter ihre Pflichten zur Verkehrssicherheit von Gebäuden nachhaltig wahrmehmen können.

Durch die übersichtliche Darstellung der Mängel bietet dieses Prüfgutachten ein gutes Instrument zum Abarbeiten der fälligen Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen.



Unser Service...

Wir führen als externe Sachverständige die Objektprüfung für Sie durch.

Im Zuge der Begehung stellen wir allfällige Mängel in Bezug auf Bautechnik, Gebäudetechnik und Elektrotechnik fest.

 

Mittels Checkliste wird eine lückenlose Überprüfung und Dokumentation Ihres Gebäudes in Bezug auf die Nutzungssicherheit laut ÖNORM B 1300 durchgeführt.

 


Wir setzen hierzu Datenbanklösungen ein. Die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen können dadurch kostengünstig angeboten und durchgeführt werden.

Wir fertigen für jedes Gebäude spezifisch, ein sogenanntes B 1300 - Gebäudeprüfbuch an. Sie erhallten von uns eine Gebäudeplakette.


Anfrage zur Gebäudesicherheitsüberprüfung nach ÖNORM B 1300


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