Landesförderung Sanierung

Wenn Sie die Sanierung Ihres Wohnhauses bzw. Ihrer Wohnung planen bietet Ihnen die Sanierungsförderung des Land Steiermark zwei Optionen.

 

Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der derzeitigen Wohnbauförderungsrichtlinien haben wir die beiden Fördervarianten in einem Kurzüberblick zusammengefasst - Für Detailauskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Variante 1- umfassende Sanierung


Die Anzahl der energiesparenden Maßnahmen bestimmt die Art und Höhe der Förderung. Wenn Sie mindestens 3 energiesparende Maßnahmen durchführen erhalten Sie die Förderung "umfassende energetische Sanierung"


Sie können zwischen einem

  • nichtrückzahlbarem Annuitätenzuschuss im Ausmaß von 30% zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder
  •  Förderungsbeitrag (Direktzuschuss) im Ausmaß von 15% der förderbaren Kosten

wählen.

Variante 2 - kleine Sanierung


Wenn Sie maximal 2 energiesparende Maßnahmen durchführen erhalten Sie die Förderung "kleine Sanierung".

 

Diese Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15% zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

 

Alles aus einer Hand

 

Die Gebäudedoktoren von Reiter:

  • erstellen für Sie den benötigten Energieausweis
  • beraten Sie über Förderungsmöglichkeiten
  • übernehmen die Förderungs- und Finanzierungsabwicklung
  • holen Angebote für die Sanierungsmaßnahmen ein
  • beaufsichtigen die Bauausführung

Die Gebäudedoktoren von Reiter beraten Sie hinsichtlich der für Sie optimalen Sanierungsvariante und stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Förderung gerne beratend zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie 0316 - 22 55 03 an.