Eigentümer, aber auch Verwalter von Liegenschaften trifft die Verpflichtung, für eine gefahrlose Benützung des Gebäudes Sorge zu tragen. Das lautende Motto nach Gesetz: EIGENTUM VERPFLICHTET!
Die Gebäudeüberprüfung laut ÖNORM B 1300 zeigt Mängel auf, die für Laien oft nicht erkennbar sind, die jedoch zu Haftungsfolgen führen können.
Eine strafrechtliche Entscheidung des OGH zum Thema Verkehrssicherungspflichen verurteilte einen Hauseigentümer wegen fahrlässiger Tötung.
Die Folge daraus:
Die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 vermeidet unangenehme Schadenshaftungen.
Die Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 liefert eine Methode, wie Eigentümer und Verwalter ihre Pflichten zur Verkehrssicherheit von Gebäuden nachhaltig wahrmehmen können.
Durch die übersichtliche Darstellung der Mängel bietet dieses Prüfgutachten ein gutes Instrument zum Abarbeiten der fälligen Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen.
Wir führen als externe Sachverständige die Objektprüfung für Sie durch.
Im Zuge der Begehung stellen wir allfällige Mängel in Bezug auf Bautechnik, Gebäudetechnik und Elektrotechnik fest.
Mittels Checkliste wird eine lückenlose Überprüfung und Dokumentation Ihres Gebäudes in Bezug auf die Nutzungssicherheit laut ÖNORM B 1300 durchgeführt.
Die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen können dadurch kostengünstig angeboten und durchgeführt werden.
Auf Wunsch fertigen wir für jedes Gebäude spezifisch, ein sogenanntes B 1300 - Gebäudeprüfbuch an. Sie erhallten von uns eine Gebäudeplakette.
Unter dem Motto "Satire darf alles" nimmt der Gebäudedoktor Harald Reiter in der Ansprache, wie immer zweideutig Stellung zur Lage der Nation in Österreich
Schimmel Zertifizierung von der MA 39, Bundesverband für Schimmelsanierung (Wien)
aktualisiert am: 08.11.2024